Allgemeine Reisebedingungen
Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB · Stand: Juli 2026
Diese Reisebedingungen gelten für die von mir als Reiseveranstalter durchgeführten Pauschalreisen. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis 651y BGB sowie der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie sie vor Ihrer Anmeldung aufmerksam. Für die bloße Vermittlung von Einzelleistungen – etwa einer einzelnen Eintrittskarte ohne Reisepaket – gelten sie nicht.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Grundlage meines Angebots und Ihrer Anmeldung sind die Reiseausschreibung – also Programm, Leistungsübersicht und Preise – sowie die ergänzenden vorvertraglichen Informationen einschließlich des Formblatts nach Artikel 250 § 2 EGBGB, die ich Ihnen vor Ihrer Anmeldung zur Verfügung stelle.
1.2 Mit Ihrer Anmeldung – schriftlich, per E-Mail, über mein Anmeldeformular, telefonisch oder über einen Messengerdienst – bieten Sie mir den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. An Ihre Anmeldung sind Sie sieben Werktage gebunden.
1.3 Der Vertrag kommt mit Zugang meiner Reisebestätigung bei Ihnen zustande. Die Reisebestätigung übermittle ich Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail als PDF oder in Papierform.
1.4 Weicht meine Reisebestätigung inhaltlich von Ihrer Anmeldung ab, liegt darin ein neues Angebot, an das ich zehn Tage gebunden bin. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie es innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch Zahlung der Anzahlung annehmen.
1.5 Melden Sie weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit an, haften Sie für deren Vertragspflichten wie für Ihre eigenen, sofern Sie diese Verpflichtung ausdrücklich und gesondert übernommen haben.
1.6 Widerrufsrecht: Bei Reiseverträgen, die im Fernabsatz geschlossen werden – also telefonisch, per E-Mail, per Brief oder über das Internet –, besteht nach § 312 Abs. 7 BGB kein Widerrufsrecht. Es gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere Ziffer 7 dieser Bedingungen. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag außerhalb meiner Geschäftsräume geschlossen wurde und die mündlichen Verhandlungen nicht auf Ihre vorhergehende Bestellung hin geführt worden sind.
2. Insolvenzabsicherung und Sicherungsschein
2.1 Ihre Zahlungen auf den Reisepreis sind für den Fall meiner Zahlungsunfähigkeit abgesichert. Absicherer ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, vermittelt über die tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH.
2.2 Mit der Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein nach § 651r Abs. 4 BGB. Vor Aushändigung des Sicherungsscheins fordere und nehme ich keine Zahlungen auf den Reisepreis an (§ 651t BGB).
3. Zahlung
3.1 Nach Vertragsschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises je Person fällig.
3.2 Der Restbetrag ist ohne gesonderte Aufforderung 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen später als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Den genauen Fälligkeitstermin entnehmen Sie Ihrer Reisebestätigung.
3.3 Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach vollständiger Zahlung des Reisepreises.
3.4 Zahlen Sie Anzahlung oder Restzahlung nicht vertragsgemäß, obwohl ich zur ordnungsgemäßen Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage bin, meine Informationspflichten erfüllt habe und Ihnen kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht zusteht, bin ich nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittspauschalen nach Ziffer 7.3 zu belasten.
4. Leistungsumfang, Besetzungsangaben, Eintrittskarten
4.1 Welche Leistungen geschuldet sind, ergibt sich ausschließlich aus der Reiseausschreibung in Verbindung mit Ihrer Reisebestätigung. Nebenabreden, Änderungen und Zusicherungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ich sie in Textform bestätigt habe.
4.2 Besetzungs- und Programmangaben: Angaben zu Werken, Dirigentinnen und Dirigenten, Solistinnen und Solisten sowie Ensembles beruhen auf den zum Zeitpunkt der Ausschreibung veröffentlichten Spielplänen und Festspielprogrammen der jeweiligen Häuser. Ich gebe sie nach bestem Wissen wieder. Auf spätere Besetzungs-, Programm- oder Terminänderungen habe ich keinen Einfluss; sie liegen allein in der Verantwortung der Veranstalter und werden daher nicht Inhalt meiner Leistungspflicht. Über Änderungen, die mir bekannt werden, informiere ich Sie unverzüglich.
4.3 Eintrittskarten beschaffe ich für Sie in der Regel viele Monate vor Reisebeginn und verbindlich. Bei stark nachgefragten Veranstaltungen – etwa Festspielen, Premieren oder Gastspielen international gefragter Künstlerinnen und Künstler – kann der von mir tatsächlich aufzuwendende Kartenpreis den aufgedruckten Kartenpreis erheblich übersteigen, insbesondere durch Vorverkaufs- und Beschaffungsgebühren örtlicher Agenturen. Zusammenhängende Sitzplätze kann ich nicht garantieren, bemühe mich aber darum.
4.4 Fällt eine Veranstaltung aus oder wird sie verlegt, bemühe ich mich um gleichwertigen Ersatz oder um Erstattung des Kartenwertes durch den Veranstalter. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
4.5 Für Angaben in Hotel-, Orts- oder sonstigen Prospekten, die nicht von mir herausgegeben werden, auf deren Entstehung ich keinen Einfluss habe und deren Richtigkeit ich nicht überprüfen kann, hafte ich nicht – es sei denn, ich habe sie durch ausdrückliche Vereinbarung zum Inhalt meiner Leistungspflicht gemacht.
5. Leistungsänderungen und behördliche Vorgaben
5.1 Änderungen von Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von mir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit sie unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen (§ 651f Abs. 1 BGB).
5.2 Über Leistungsänderungen informiere ich Sie unverzüglich nach Kenntnis auf einem dauerhaften Datenträger, klar, verständlich und in hervorgehobener Weise.
5.3 Ändert sich eine wesentliche Eigenschaft einer Reiseleistung erheblich, können Sie innerhalb einer von mir gesetzten angemessenen Frist die Änderung annehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Erklären Sie sich innerhalb der Frist nicht, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Rechtsfolge weise ich Sie in meiner Mitteilung ausdrücklich hin.
5.4 Die vereinbarten Reiseleistungen werden von den jeweiligen Leistungsträgern nach Maßgabe der zum Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht. Ich bitte Sie, angemessene Nutzungsregelungen und -beschränkungen der Leistungsträger zu beachten und mich sowie den betroffenen Leistungsträger unverzüglich zu verständigen, falls bei Ihnen während der Reise typische Krankheitssymptome auftreten. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben hiervon unberührt.
6. Reisepreis
Der in der Reisebestätigung ausgewiesene Reisepreis ist ein Festpreis. Ein Recht zur nachträglichen Preiserhöhung nach § 651f Abs. 1 BGB behalte ich mir nicht vor.
7. Rücktritt durch Sie vor Reisebeginn, Rücktrittspauschalen
7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei mir. Ich empfehle Ihnen, den Rücktritt in Textform zu erklären – an Claudio Lieberwirth, Heynstr. 30, 13187 Berlin, oder an info@claudiolieberwirth.de.
7.2 Treten Sie zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliere ich den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Eine Entschädigung kann ich nicht verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (§ 651h Abs. 3 BGB).
7.3 Die Entschädigung ist wie folgt pauschaliert:
| Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung | Pauschale je Person |
|---|---|
| bis zum 60. Tag vor Reisebeginn | 25 % des Reisepreises |
| ab dem 59. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn | 60 % des Reisepreises |
| ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn | 85 % des Reisepreises |
| ab dem 14. bis zum 4. Tag vor Reisebeginn | 90 % des Reisepreises |
| ab dem 3. Tag vor Reisebeginn, am Anreisetag oder bei Nichtantritt | 95 % des Reisepreises |
7.4 Bei der Bemessung dieser Pauschalen sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Pauschalen tragen insbesondere dem Umstand Rechnung, dass Eintrittskarten der Spitzenkategorien sowie Hotelkontingente für meine Reisen langfristig und verbindlich beschafft werden und in der Regel nicht erstattungsfähig sind. Auf Ihr Verlangen begründe ich Ihnen die Höhe der Pauschale.
7.5 Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass mir kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weise ich nach, dass mir wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als die jeweilige Pauschale, kann ich die Entschädigung stattdessen konkret berechnen und beziffern.
7.6 Gelingt es mir, Eintrittskarten oder andere Leistungen anderweitig zu verwerten, erstatte ich Ihnen den erzielten Erlös nach Reiseende. Nicht verwertete Eintrittskarten stelle ich Ihnen nach Reiseende zur Verfügung.
7.7 Rücktrittspauschalen fallen auch dann an, wenn Sie sich nicht rechtzeitig zu den in den Reiseunterlagen bekannt gegebenen Zeiten am Treffpunkt einfinden oder wenn die Reise wegen fehlender Reisedokumente – etwa Personalausweis, Reisepass oder Visum – aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, nicht angetreten wird.
7.8 Bin ich infolge Ihres Rücktritts zur Rückerstattung verpflichtet, erfolgt diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen (§ 651h Abs. 5 BGB).
7.9 Ich empfehle Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung sowie einer Auslandsreise-Krankenversicherung mit Rückholkostendeckung.
8. Umbuchung und Ersatzperson
8.1 Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Soweit eine Umbuchung – etwa des Reisetermins, der Unterkunft, der Zimmerbelegung oder des Leistungsumfangs – auf Ihren Wunsch möglich ist, erhebe ich bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 50 Euro je betroffener Person. Danach ist eine Umbuchung nur durch Rücktritt nach Ziffer 7 mit gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Dies gilt nicht für geringfügige Änderungen und nicht, wenn die Umbuchung erforderlich wird, weil ich meine vorvertraglichen Informationspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt habe.
8.2 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle eine dritte Person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651e BGB). Ich kann dem widersprechen, wenn diese Person den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Ihre Erklärung ist jedenfalls rechtzeitig, wenn sie mir sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Sie und die eintretende Person haften mir als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten; diese weise ich Ihnen nach.
9. Rücktritt und Kündigung durch mich
9.1 Mindestteilnehmerzahl: Wird die in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann ich bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Ich erkläre den Rücktritt unverzüglich, sobald feststeht, dass die Reise nicht zustande kommt. Bereits gezahlte Beträge erstatte ich Ihnen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen.
9.2 Ich kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behalte ich den Anspruch auf den Reisepreis; ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen lasse ich mir anrechnen.
10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Ich bemühe mich jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen bei den Leistungsträgern und kehre Beträge, die ich tatsächlich erstattet bekomme, an Sie aus.
11. Ihre Mitwirkungspflichten
11.1 Erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen nicht rechtzeitig, benachrichtigen Sie mich bitte umgehend.
11.2 Tritt während der Reise ein Reisemangel auf, sind Sie verpflichtet, mir dies unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen (§ 651o BGB). Unterlassen Sie diese Anzeige schuldhaft, können Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz entfallen. Sie erreichen mich während der Reise vor Ort sowie unter Telefon und WhatsApp +49 151 29904560 und per E-Mail unter info@claudiolieberwirth.de.
11.3 Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels nach § 651l BGB kündigen, setzen Sie mir zuvor bitte eine angemessene Frist zur Abhilfe. Das gilt nicht, wenn ich die Abhilfe verweigere oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 Meine vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p Abs. 1 BGB). Weitergehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften bleiben hiervon unberührt.
12.2 Für Leistungen, die in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe von Identität und Anschrift des Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, hafte ich nicht für die Leistungserbringung selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung.
13. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung
Ansprüche machen Sie bitte mir gegenüber unter der in Ziffer 17 genannten Anschrift geltend; ich empfehle die Geltendmachung in Textform. Die vertraglichen Ansprüche nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 Vor Vertragsschluss informiere ich Sie über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Reiseziels für Staatsangehörige der Europäischen Union, einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen.
14.2 Für die Beschaffung und das Mitführen der erforderlichen Reisedokumente sowie für erforderliche Impfungen sind Sie selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Ihren Lasten, sofern sie nicht auf einer unterbliebenen, unzureichenden oder unrichtigen Information durch mich beruhen.
14.3 Angehörige anderer Staaten bitte ich, sich bei der zuständigen Auslandsvertretung zu informieren.
15. Mobilität, Gesundheit und Barrierefreiheit
Meine Reisen enthalten regelmäßig Führungen, Stadtspaziergänge, Besichtigungen historischer Gebäude sowie Aufenthalte in Opern- und Konzerthäusern mit Treppen und längeren Wegen. Eine durchgängige Barrierefreiheit kann ich nicht zusagen. Bitte teilen Sie mir bereits bei der Anmeldung mit, wenn Mobilitätseinschränkungen, gesundheitliche Einschränkungen oder besondere Bedürfnisse – auch Nahrungsmittelunverträglichkeiten – bestehen. Ich prüfe dann individuell, ob und wie die gewünschten Leistungen erbracht werden können, und berate Sie gern persönlich.
16. Datenschutz, Streitbeilegung, Rechtswahl
16.1 Ihre personenbezogenen Daten verarbeite ich ausschließlich zur Durchführung des Reisevertrages nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung. Einzelheiten entnehmen Sie meiner Datenschutzerklärung unter www.claudiolieberwirth.de.
16.2 Ich bin zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz). Selbstverständlich bemühe ich mich, Meinungsverschiedenheiten im unmittelbaren Gespräch zu klären.
16.3 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
17. Reiseveranstalter
Heynstr. 30, 13187 Berlin
Telefon und WhatsApp +49 151 29904560 · info@claudiolieberwirth.de · www.claudiolieberwirth.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE348004924
Kundengeldabsicherung: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, vermittelt über tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH